Mittwoch, 30. September 2015

Wohnungseigentumsrecht/öffentliches Baurecht: Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung für Berlin

Am 14.03.2015 ist die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB („Milieuschutzgebiete“) in Kraft getreten , die sog. „Umwandlungsverordnung“. Die bisherigen Verordnung tritt am 13. März 2020 außer Kraft .