Freitag, 11. Dezember 2015

Maklerrecht: Bestellerprinzip in Kraft getreten

Maklerrecht: Bestellerprinzip in Kraft getreten

Die Änderungen im Wohnungsvermittlungsgesetz durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 01.10.2014 sind nun in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung bedeutet die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips.



Nach dem bisher geltenden Wohnungsvermittlungsgesetz haben Vermieter von Wohnraum die Provisionen der von ihnen mit der Suche nach einem neuen Mieter beauftragten Makler auf die zukünftigen Mieter abwälzen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Der Wohnungssuchende hat die Kosten eines Wohnungsvermittlers nur dann zu tragen, wenn dieser persönlich vom Wohnungssuchenden beauftragt wurde und es zum Abschluss eines Mietvertrages kommt.

Gegen diese Neuregelung wurde durch zwei Makler Verfassungsbeschwerde eingelegt, die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten der Neuregelung verbunden wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, da die zu befürchtenden Nachteile durch Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht die Nachteile einer vorläufigen Suspendierung der Gesetzesänderung überwiegen. Das wäre jedoch Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Damit ist die Neuregelung wie geplant zum 01.06.2015 in Kraft getreten.


Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache ist noch nicht gefasst. Hierzu hat das Verfassungsgericht lediglich darauf hingewiesen, dass die Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist.

Anwälte für Marklerrecht: Wollmann & Partner

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