Donnerstag, 3. Dezember 2015

Wohnungseigentumsrecht/öffentliches Baurecht: Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung für Berlin


Wohnungseigentumsrecht/öffentliches Baurecht: Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung für Berlin

Am 14.03.2015 ist die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB („Milieuschutzgebiete“) in Kraft getreten , die sog. „Umwandlungsverordnung“. Die bisherigen Verordnung tritt am 13. März 2020 außer Kraft .




Daraus ergibt sich, dass in allen Milieuschutzgebieten Berlins (derzeit 21) die Aufteilung in Wohn- oder Teileigentum einer Genehmigung durch das zuständige Bezirksamt bedarf. Die Verordnung gilt nicht für Anträge, die bereits am 3. März 2015 beim Grundbuchamt gestellt worden sind.

Es fallen grundsätzlich auch leerstehende Wohngebäude unter diesen Genehmigungsvorbehalt, nicht jedoch Neubauten. In den in § 172 Abs. 4 BauGB geregelten Fällen besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. 

Demnach ist die Begründung von Wohnungs-und Teileigentum zu genehmigen, wenn

- ein Absehen von der Begründung von Wohnungs-/Teileigentum wirtschaftlich nicht zuzumuten ist;
- das Wohngebäude zu einem Nachlass gehört und Wohnungs- oder Teileigentum zugunsten von Miterben oder Vermächtnisnehmern aufgeteilt werden soll;
- das Wohn-oder Teileigentum zur Selbstnutzung an Familienangehörige veräußert werden soll;
- ohne die Genehmigung Ansprüche Dritter auf Übertragung von Wohnungs-/Teileigentum nicht erfüllt werden können, zu deren Sicherung vor dem 14.03.2015 eine Auflassungsvormerkung eingetragen worden ist;
- das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt wird;
- wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von 7 Jahren ab der Begründung von Wohnungs|eigentum nur an Mieter zu veräußern. Das gilt auch, wenn die Wohneinheit vorübergehend nicht bewohnt ist.


Eine Übersicht über die Erhaltungsgebiete und geplante weitere Erhaltungsgebiete ist z.B. auf der Homepage der IHK Berlin zu finden.

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