Privates Baurecht: Genügt eine Mängelanzeige per E-Mail zur Verjährungshemmung und Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Sinne des § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B?
Das {Landgericht|LG} Frankfurt/Main hat sich in {seiner Entscheidung|seinem{Beschluss|Urteil}} vom 08.01.2015 (Az.: 2-20 O 229/13) mit der Frage befasst, ob eine Mängelanzeige per E-Mail die Anforderungen an eine schriftliche Mängelanzeige gemäß § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 1 VOB/B erfüllt.
Die Klägerin, die Eigentümerin eines Bürogebäudes ist, beauftragte die Beklagte in dem Bürogebäude Kältemaschinen einzubauen. In dem Bauvertrag vereinbarten die Parteien die Geltung der VOB/B, wobei für die Kälteanlage eine zweijährige Gewährleistungsfrist gelten sollte. Die Bauleistung wurde im Jahr 2010 erbracht und von der Klägerin abgenommen.